Externer Datenschutzbeauftragter
Externer Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO – benannt ab Vertragsstart, Erstaudit innerhalb von vier Wochen.
Wir übernehmen die Rolle des Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen, Ihre Kommune oder Ihren Verein, melden die Benennung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde und sind ab diesem Zeitpunkt die Anlaufstelle für Mitarbeiter, Kunden und Behörden. Das Erstaudit führen wir digital in Interviews mit Ihren Abteilungen durch – oder auf Wunsch an einem Audittag bei Ihnen im Haus. Sie erhalten eine Datenschutzorganisation, die zu Ihren Prozessen passt, statt einer Dokumentation, die niemand liest.
Wann ein Datenschutzbeauftragter Pflicht ist – und wann er sich auch ohne Pflicht lohnt
Die Benennung ist nach § 38 BDSG Pflicht, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind – Teilzeitkräfte, Auszubildende und Ehrenamtliche zählen mit. Unabhängig von der Personenzahl ist sie vorgeschrieben, wenn Verarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt werden.
Sinnvoll ist ein externer Datenschutzbeauftragter aber auch unterhalb dieser Schwelle: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitungsverträge, Informationspflichten, Löschfristen und die Meldung von Datenpannen gelten für jedes Unternehmen – vom Handwerksbetrieb mit Kundenkartei bis zum Online-Shop mit Newsletter. Wer diese Pflichten ohne Fachkunde erfüllen will, bindet Zeit in der Geschäftsführung und riskiert Fehler, die bei einer Prüfung oder Beschwerde teuer werden.
Hinweis: Der Bund plant, die 20-Personen-Schwelle zu streichen. Unsere Betreuung ist deshalb als vollständige Datenschutz-Betreuung angelegt, die auch ohne formale Benennungspflicht trägt – mit denselben Leistungen, derselben Dokumentation und demselben Ansprechpartner.
Externe Datenschutzberatung mit Verständnis für Ihre Prozesse
Datenschutz scheitert in der Praxis selten am Gesetzestext, sondern an der Umsetzung: an Tracking-Skripten, die niemand freigegeben hat, an Dienstleistern ohne Vertrag, an Zugriffsrechten, die seit Jahren niemand geprüft hat. Weil wir seit 2008 selbst Online-Shops, Marketingkampagnen, CRM-Systeme und IT-Infrastrukturen aufgebaut und betrieben haben, erkennen wir diese Stellen – und formulieren Maßnahmen, die Ihre IT und Ihr Vertrieb umsetzen können, ohne dass das Tagesgeschäft darunter leidet.
- Datenschutzprozesse statt Einzelmaßnahmen: Wir verankern Datenschutz dort, wo Entscheidungen fallen – bei der Einführung neuer Tools, bei Kampagnen, bei der Einstellung von Mitarbeitern und bei der Auswahl von Dienstleistern.
- Dokumentiert und nachweisbar: Jede Maßnahme wird in unserem Datenschutzmanagementsystem dokumentiert. Bei einer Anfrage der Aufsichtsbehörde oder eines Betroffenen liegt der Nachweis bereit.
- Ohne unnötige Bürokratie: Wir unterscheiden zwischen dem, was das Gesetz verlangt, und dem, was nur Aufwand erzeugt. Sie bekommen klare Prioritäten statt einer Liste mit hundert offenen Punkten.
- Unabhängig: Als Datenschutzbeauftragter gestalten wir Ihre Verarbeitung nicht selbst (Art. 38 Abs. 6 DSGVO). Sie erhalten eine Bewertung ohne Eigeninteresse an Folgeaufträgen.
Leistungen im Detail
Benennung und Meldung bei der Aufsichtsbehörde
Bestellurkunde, Meldung beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (Unternehmen und Vereine) oder beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (Kommunen und öffentliche Stellen), Nennung der Kontaktdaten in Ihrer Datenschutzerklärung und in den Informationspflichten – innerhalb von fünf Werktagen nach Vertragsstart.
Erstaudit mit Maßnahmenplan
Interviews mit Geschäftsführung, Personal, IT und Vertrieb per Video; Prüfung von Verträgen, Systemen, Zugriffsrechten, Website und Shop. Pauschale nach dem Stand Ihrer Dokumentation, auf Wunsch als Audittag vor Ort. Ergebnis: ein Bericht mit Maßnahmenplan nach Priorität, den Geschäftsführung und IT gleichermaßen verstehen.
Dokumentation nach DSGVO
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, technische und organisatorische Maßnahmen, Löschkonzept, Sicherheitskonzept, Verpflichtungserklärungen und Informationspflichten – erstellt und laufend gepflegt in unserem Datenschutzmanagementsystem, auf das Sie jederzeit Zugriff haben. Die Dokumentation bleibt auch nach Vertragsende Ihr Eigentum.
Auftragsverarbeitung und Dienstleister
Prüfung und Verhandlung Ihrer Auftragsverarbeitungsverträge, Bewertung von Cloud-Diensten, Agenturen und IT-Dienstleistern, Beurteilung von Drittlandtransfers in die USA, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Neue Dienstleister prüfen wir vor dem Vertragsabschluss, nicht danach.
Datenschutzschulung für Mitarbeiter
Online-Grundschulung mit Nachweis für alle Beschäftigten – auch über mehrere Standorte hinweg und für neue Mitarbeiter jederzeit abrufbar; Präsenzschulung im Betrieb auf Wunsch. Dazu Rollen-Schulungen für Vertrieb, Marketing, Personal und IT sowie Schulungen zu Informationssicherheit und sicherem KI-Einsatz.
Betroffenenanfragen und Datenpannen
Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsanfragen beantworten wir mit Ihnen fristgerecht und formulieren die Antworten. Bei einer Datenpanne bewerten wir das Risiko, übernehmen die Meldung nach Art. 33 DSGVO innerhalb von 72 Stunden, wenn sie nötig ist, und die Information der Betroffenen. Im Notfall: Soforthilfe unter 0155 62075160.
Website- und Shop-Check
Cookies, Tracking, Consent-Banner, Datenschutzerklärung, Kontaktformulare, Zahlungsdienste und Newsletter-Strecken – je nach Paket ein- bis zweimal im Jahr, bei Änderungen sofort. Wir prüfen im Quellcode und im Netzwerkverkehr, nicht nur auf der Oberfläche.
Freigabe neuer Tools und Kampagnen
Sie fragen vor dem Start, wir sagen innerhalb von drei Werktagen, was geht und was angepasst werden muss – bei Software, KI-Werkzeugen, Werbekampagnen und Dienstleisterwechseln. Das erspart die teure Korrektur im Nachhinein.
So läuft die Zusammenarbeit ab
- Erstgespräch – kostenfrei, 30 Minuten, per Telefon oder Video. Sie schildern Ihren Betrieb, wir sagen Ihnen, welche Maßnahmen nötig sind und welche nicht.
- Angebot – innerhalb von zwei Werktagen, zum Festpreis mit Paket, Stundenkontingent, Erstaudit-Pauschale und Laufzeit auf einer Seite.
- Vertragsstart – Benennung und Meldung bei der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen, Erstaudit innerhalb von vier Wochen, digital oder vor Ort.
- Regelbetrieb – Regeltermine, jährliche Datenschutzschulung, Prüfung neuer Tools und Dienstleister, Jahresbericht für die Geschäftsführung als Nachweis der Rechenschaftspflicht.
Pakete und Preise
Monatspauschale mit ausgewiesenem Stundenkontingent, Erstaudit einmalig nach Stand Ihrer Dokumentation. Alle Preise netto zzgl. USt.
| Leistung | Basis | Standard | Plus | Enterprise |
|---|---|---|---|---|
| Geeignet für | bis 20 Beschäftigte, 1 Standort | 20-49 Beschäftigte oder Online-Shop | 50-249 Beschäftigte oder mehrere Gesellschaften | ab 250 Beschäftigte, Unternehmensgruppen, NIS2-/KRITIS-Betriebe, Kommunen mit mehreren Standorten |
| Monatspauschale netto | ab 149 € | ab 249 € | ab 390 € | auf Anfrage |
| Beratungsstunden pro Jahr | 6 | 12 | 24 | 50 – für außergewöhnliche Tätigkeiten: Folgenabschätzungen, NIS2/ISMS-Integration, KI-Verordnung, Dienstleister-Audits, Gruppen- und Konzernverträge |
| Erstaudit einmalig | Pauschale nach Stand der Dokumentation | Pauschale nach Stand der Dokumentation | Pauschale nach Stand der Dokumentation, ab 50 Beschäftigten eine Stufe höher | individuell, je Gesellschaft, vor Ort |
| Vor-Ort-Termine | auf Wunsch, nach Aufwand | 1 Regeltermin pro Jahr inklusive | 2 Regeltermine pro Jahr inklusive | 4 Regeltermine pro Jahr inklusive |
| Schulung | online, alle Standorte | online + Rollen-Schulungen; Präsenz auf Wunsch | online + Rollen-Schulungen + Informationssicherheit/KI; Präsenz auf Wunsch | alle Rollen, Präsenz inklusive, Schulungsplan je Standort |
| Website-/Shop-Check | 1× jährlich | 2× jährlich | 2× jährlich + Freigabe neuer Tools | alle Domains, Freigabe neuer Tools, Barrierefreiheits-Check inklusive |
| Zusatzmodule | zubuchbar | zubuchbar | Schulung Informationssicherheit & KI inklusive, weitere zubuchbar | Schulung Informationssicherheit & KI und Barrierefreiheits-Check inklusive, weitere nach Angebot |
| Laufzeit | 12 Monate, danach monatlich kündbar | 12 Monate, danach monatlich kündbar | 12 Monate, danach monatlich kündbar | 12 oder 24 Monate |
Erstaudit-Pauschale nach Stand Ihrer Dokumentation
| Stand der Dokumentation | Erstaudit digital, einmalig |
|---|---|
| Umfassend – vollständig und regelmäßig aktualisiert | 290 € |
| Gut gepflegt – wichtigste Dokumente vorhanden, einzelne Bereiche unvollständig | 490 € |
| Lückenhaft – Teile vorhanden, Wesentliches fehlt oder ist veraltet | 890 € |
| Nicht vorhanden – keine strukturierte Dokumentation | 1.390 € |
Ab 50 Beschäftigten gilt die nächsthöhere Stufe. Vor-Ort-Audittag auf Wunsch zusätzlich 490 €. Anfahrt zu Vor-Ort-Terminen: 0,50 € je gefahrenem Kilometer ab Plößberg. Mehrstunden 165 € netto, nur nach Ihrer Freigabe. Enterprise: individuelles Angebot nach Erstgespräch. Alle Preise zzgl. USt.
Zusatzmodule – zu jedem Paket buchbar
Kein Paket passt zu hundert Prozent? Dann stellen Sie sich Ihres zusammen: Grundpaket wählen, Module dazu. Das ist meist günstiger als ein individuelles Angebot – und Sie sehen vorher, was es kostet.
| Modul | Das ist drin | Preis netto |
|---|---|---|
| Schulung Informationssicherheit & KI | Online-Schulung für alle Beschäftigten zu Phishing, Passwörtern, Geräten und sicherem KI-Einsatz, jährliche Auffrischung, Nachweis je Person – in Plus und Enterprise enthalten | + 39 € / Monat bis 49 Beschäftigte, + 69 € bis 249 |
| KI-Compliance | Inventar der KI-Systeme, Risikoeinstufung nach KI-Verordnung, Einsatzrichtlinie für Mitarbeiter, Prüfung der Verträge und Datenflüsse, Schulung nach Art. 4 KI-VO | 690 € einmalig, Pflege + 29 € / Monat |
| NIS2 & Informationssicherheit | Betroffenheitsprüfung, Gap-Analyse, Maßnahmenplan, Notfallkonzept, Integration in Verarbeitungsverzeichnis und TOM; auf Wunsch externer Informationssicherheitsbeauftragter | ab 1.490 € einmalig; externer ISB + 249 € / Monat |
| Hinweisgeberschutz | Meldekanal einrichten, Verfahrensordnung, Ombudsperson als externe Meldestelle, Fristen und Dokumentation nach HinSchG | 490 € Einrichtung, + 49 € / Monat |
| Weiterer Vor-Ort-Termin | Schulung, Begehung oder Abstimmung im Betrieb, halber Tag; zzgl. Anfahrt 0,50 € je gefahrenem Kilometer | 290 € je Termin |
| Stundenpaket | 10 Beratungsstunden über das Kontingent hinaus, 12 Monate gültig, für Projekte wie Folgenabschätzung oder Dienstleister-Audit | 1.490 € (149 € statt 165 € je Stunde) |
Beispiel: Standard (249 €) mit Schulung Informationssicherheit & KI (39 €) = 288 € im Monat – Datenschutzbeauftragter, 12 Beratungsstunden, ein Vor-Ort-Termin und die komplette Belegschaft geschult.
Häufige Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter im Monat?
Bei uns ab 149 € netto im Monat für Betriebe bis 19 Personen, ab 249 € bis 49 Personen und ab 390 € bis 249 Personen – jeweils mit ausgewiesenem Stundenkontingent, Schulung und Website-Check. Dazu kommt einmalig das Erstaudit als Pauschale nach dem Stand Ihrer Dokumentation (290 € bis 1.390 €). Größere Unternehmen, Gruppen und Kommunen mit mehreren Standorten erhalten ein individuelles Angebot. Den genauen Preis für Ihren Betrieb rechnen Sie oben in zwei Minuten aus.
Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
Nach § 38 BDSG, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind – unabhängig davon, ob in Vollzeit, Teilzeit oder im Ehrenamt. Unabhängig von der Personenzahl ist die Benennung Pflicht, wenn Verarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern oder Daten geschäftsmäßig übermittelt werden, etwa bei Adresshandel oder Auskunfteien. Die übrigen Pflichten der DSGVO gelten für jedes Unternehmen – deshalb lohnt sich eine Betreuung oft auch unterhalb der Schwelle.
Externer oder interner Datenschutzbeauftragter – was ist sinnvoller?
Ein interner Datenschutzbeauftragter braucht Fachkunde, Fortbildung, Zeit und genießt einen besonderen Kündigungsschutz; außerdem darf er nicht gleichzeitig IT-Leitung, Geschäftsführung oder Personalleitung sein, weil er sich sonst selbst kontrollieren würde. Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt die Fachkunde mit, ist versichert, kostet planbar und bindet keine eigene Stelle. Für die meisten Betriebe zwischen 10 und 250 Beschäftigten ist das die wirtschaftlichere Lösung.
Was unterscheidet Sie von den Online-Anbietern für 79 €?
Dort erhalten Sie in der Regel Software und Vorlagen, die Sie selbst ausfüllen. Bei uns bekommen Sie zusätzlich einen festen Ansprechpartner aus der Region, der Ihre Systeme versteht, auf Wunsch zu Ihnen ins Haus kommt und die Dokumentation für Sie erstellt – nicht umgekehrt.
Haften Sie, wenn etwas schiefgeht?
Ja, im Rahmen unserer Consulting-Haftpflicht mit 500.000 € für Vermögensschäden. Die datenschutzrechtliche Verantwortung bleibt beim Unternehmen – das ist gesetzlich so vorgesehen -, aber Sie haben einen versicherten Partner, der seine Empfehlungen dokumentiert und dafür einsteht.
Brauchen wir trotzdem einen Anwalt?
In den meisten Fällen nicht. Bei Abmahnungen, Bußgeldverfahren oder Klagen arbeiten wir mit unserem Partneranwalt zusammen – Sie entscheiden, ob und wann.
Wie schnell sind Sie erreichbar?
Werktags per Telefon und E-Mail, Antwort innerhalb eines Werktags; bei Datenpannen über die Soforthilfe-Nummer am selben Tag.
Was passiert beim Wechsel von unserem bisherigen Datenschutzbeauftragten?
Wir übernehmen Dokumentation und Verträge, melden die Änderung bei der Aufsicht und führen ein verkürztes Audit durch. Kündigungsfristen beim Altanbieter prüfen wir mit.
Können Sie auch unser Marketing oder unseren Shop betreuen?
Nein – nicht für denselben Kunden. Als Datenschutzbeauftragter dürfen wir Ihre Verarbeitung nicht gleichzeitig gestalten (Art. 38 Abs. 6 DSGVO). Für Umsetzung empfehlen wir Partner – oder Sie beauftragen unseren getrennten Umsetzungsbereich für ein anderes Unternehmen Ihrer Gruppe.
Welche Software nutzen Sie?
Ein in Deutschland gehostetes Datenschutzmanagementsystem, das wir für unsere Mandanten betreiben. Sie bekommen eigene Zugänge, die Dokumentation bleibt auch nach Vertragsende Ihre.
Was kostet das Erstaudit, wenn unsere Dokumentation schon gut ist?
Weniger. Wir stufen vorher in vier Stufen ein – von „umfassend“ bis „nicht vorhanden“ – und die Pauschale richtet sich danach.
Betreuen Sie auch Kommunen und Vereine?
Ja. Für Kommunen gilt das Bayerische Datenschutzgesetz, Aufsicht ist der Landesbeauftragte in München – wir kennen beide Welten und schulen auch Ehrenamtliche.
Betreuen Sie auch Unternehmen außerhalb von Oberpfalz und Oberfranken?
Ja. Oberpfalz und Oberfranken sind unser Schwerpunkt, die laufende Betreuung läuft aber ohnehin digital – per Video, über unsere Datenschutzsoftware und mit Online-Schulungen für Ihre Mitarbeiter. Deshalb betreuen wir auch Mandanten bundesweit und in der Schweiz, dort auch nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG). Vor-Ort-Termine vereinbaren wir nach Absprache. Mehr dazu unter Bundesweit und in der Schweiz.
In zwei Minuten wissen, was ein externer Datenschutzbeauftragter bei Ihnen kostet.
Mitarbeiterzahl, Standorte, Online-Vertrieb und der Stand Ihrer Dokumentation – mehr brauchen wir nicht für einen ehrlichen Preis. Das Ergebnis sehen Sie sofort, ohne dass Daten die Seite verlassen.
oder anrufen: 09636 5050048