Barrierefreiheit · BFSG und BITV
Barrierefreiheit nach BFSG: Prüfung, Erklärung und Umsetzungsplan zum Festpreis.
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Online-Shops, Buchungsstrecken, Kundenportale und viele Dienstleistungs-Websites nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei sein – sonst drohen Aufforderung der Marktüberwachung, Bußgeld und Abmahnung durch Verbände und Mitbewerber. Wir prüfen Ihre Website automatisiert und per Hand nach WCAG 2.1 AA und EN 301 549, erstellen die Erklärung zur Barrierefreiheit und liefern Ihrer Agentur eine priorisierte Liste, was zu tun ist. Ehrlich dazu: Ein Bedienhilfen-Widget allein macht keine Seite barrierefrei.
Gilt das BFSG für Sie?
- Ja, wenn Verbraucher bei Ihnen online Verträge schließen: Shop, Buchung, Terminvereinbarung, Kundenkonto, Ticket- oder Bankdienste – unabhängig von der Mitarbeiterzahl.
- Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Umsatz), und das nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten.
- Reine B2B-Angebote fallen nicht unter das BFSG – Mischshops, bei denen auch Verbraucher bestellen, schon.
- Kommunen und öffentliche Stellen: Pflicht nach BayDiG und BITV 2.0, mit Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback-Mechanismus.
Marktüberwachung ist die MLBF in Magdeburg; Verstöße sind zudem abmahnfähig und mit bis zu 100.000 € Bußgeld bedroht.
Drei Bausteine
Prüfung
Automatischer Test mit axe-core über alle Seiten plus manuelle Prüfung: Tastaturbedienung, Fokus, Kontraste, Formulare und Fehlermeldungen, Alternativtexte, Screenreader-Stichprobe, PDFs. Ergebnis: Bericht mit Befunden nach Schwere und konkreten Anweisungen für Ihre Agentur.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Rechtlich korrekt für Privatunternehmen (§ 14 BFSG) oder öffentliche Stellen (BITV/BGG), aus den Prüfbefunden erzeugt, mit Feedback-Kontakt und allen Pflichtangaben.
Bedienhilfen
Unser eigenes Bedienhilfen-Modul, auf Ihrem Server, ohne Drittanbieter und ohne Cookies: Textgröße, Abstände, Kontraste, Lesehilfen, Bewegung anhalten – 18 Einstellungen. Eine Ergänzung für Besucher – kein Ersatz für eine barrierefreie Seite.
Preise
| Leistung | Preis netto |
|---|---|
| Barrierefreiheits-Check Website (bis 20 Seiten) | 390 € |
| Barrierefreiheits-Check Online-Shop (inkl. Bestellstrecke, Kundenkonto, Zahlungsseiten) | 690 € |
| Erklärung zur Barrierefreiheit | im Check enthalten; einzeln 190 € |
| Nachprüfung nach Umsetzung | 190 € |
| Bedienhilfen, Erklärung und Prüfung als WordPress-Modul | siehe WordPress-Module – auf Anfrage |
| Paket für Shops: Shop-Check Datenschutz + Barrierefreiheits-Check | 990 € – beides prüft dieselbe Bestellstrecke |
| Für Datenschutz-Mandanten | Checks zum Vorzugspreis; im Enterprise-Paket enthalten |
Umsetzung der Befunde: durch Ihre Agentur – oder, getrennt vom Datenschutzmandat, über unseren Umsetzungsbereich. Alle Preise zzgl. USt.
Unsere eigene Seite als Beleg
Diese Website ist nach WCAG 2.1 AA gebaut, mit unserem Modul 4All Barrierefreiheit (axe-core) geprüft und trägt ihre eigene Erklärung zur Barrierefreiheit im Footer. Was wir Ihnen empfehlen, haben wir selbst umgesetzt.
Häufige Fragen
Reicht ein Widget?
Nein. Es hilft Besuchern beim Bedienen, erfüllt aber keine WCAG-Kriterien – die Marktüberwachung prüft die Seite, nicht das Widget.
Was droht konkret?
Aufforderung der Marktüberwachung, Bußgeld bis 100.000 €, Abmahnung und Unterlassungsklage durch Verbände und Mitbewerber.
Wir verkaufen nur an Firmen – betrifft uns das?
Nur, wenn auch Verbraucher bei Ihnen bestellen können. Dann ja.
Was prüfen Sie genau?
WCAG 2.1 AA bzw. EN 301 549: Tastaturbedienung, Fokusführung, Kontraste, Alternativtexte, Formulare und Fehlermeldungen, Überschriftenstruktur, Bewegung und Animationen, PDF-Dokumente. Automatisiert über alle Seiten, manuell an den entscheidenden Stellen – Bestellstrecke, Kundenkonto, Kontaktformular.
Gilt das BFSG auch für bestehende Websites?
Ja. Für Dienstleistungen – und dazu zählen Online-Shops und Buchungsstrecken – gibt es keine Übergangsfrist; die Pflicht gilt seit dem 28. Juni 2025 für jede Seite, die Verbraucher nutzen. Übergangsfristen bestehen nur für bestimmte Produkte und Selbstbedienungsterminals.
Wie lange dauert ein Barrierefreiheits-Check?
Bericht und Erklärung liegen in der Regel innerhalb von zwei Wochen vor. Die Umsetzung der Befunde hängt von Ihrer Agentur und dem Zustand der Seite ab – typische Shops brauchen zwischen zwei und sechs Wochen. Die Nachprüfung bestätigt anschließend, dass die Befunde behoben sind.
In zwei Wochen wissen, wo Ihre Seite steht.
Check, Bericht und Erklärung zum Festpreis.
oder anrufen: 09636 5050048