KI-Compliance
KI-Compliance nach der KI-Verordnung – Richtlinie, Schulung und Dokumentation für den Einsatz im Betrieb.
Die KI-Verordnung (AI Act) gilt stufenweise seit 2025: Verbotene Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 sind bereits in Kraft, Transparenz- und Hochrisiko-Pflichten folgen. Für die meisten Unternehmen heißt das nicht Verzicht, sondern Ordnung: wissen, welche KI-Systeme im Einsatz sind, welche Daten hineindürfen, wer sie freigibt und wie Mitarbeiter geschult sind. Wir bringen Datenschutz und KI-Einsatz zusammen – mit einer Einsatzrichtlinie, die Ihre Mitarbeiter verstehen.
Was die KI-Verordnung von Unternehmen verlangt
Die KI-Verordnung unterscheidet nach Risiko. Verboten sind etwa Social Scoring und manipulative Systeme; Hochrisiko-Systeme – zum Beispiel in Personalauswahl, Kreditvergabe oder kritischer Infrastruktur – unterliegen strengen Pflichten; für alle anderen gelten Transparenzregeln und die Pflicht, dass Mitarbeiter, die KI nutzen, über ausreichende Kompetenz verfügen. Diese Pflicht nach Art. 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 für jedes Unternehmen, in dem KI-Werkzeuge eingesetzt werden – auch bei Assistenten im Browser, Übersetzungsdiensten oder KI-Funktionen in Standardsoftware.
Parallel gilt die DSGVO unverändert: Wer personenbezogene Daten in einen KI-Dienst eingibt, braucht eine Rechtsgrundlage, einen Vertrag mit dem Anbieter, eine Bewertung des Drittlandtransfers und eine Antwort auf die Frage, ob die Daten zum Training verwendet werden. Genau an dieser Schnittstelle entstehen die meisten Verstöße – nicht durch böse Absicht, sondern weil niemand festgelegt hat, was erlaubt ist.
Das ist enthalten
- Inventar der eingesetzten KI-Systeme – auch der „Schatten-KI“, die Mitarbeiter privat angemeldet haben – und Risikoeinstufung nach KI-Verordnung
- Einsatzrichtlinie für Mitarbeiter: erlaubte Tools, verbotene Eingaben (Kundendaten, Personaldaten, Geschäftsgeheimnisse), Freigabeprozess für neue Werkzeuge, Kennzeichnung von KI-Ergebnissen
- Datenschutzprüfung der KI-Dienste: Verträge, Auftragsverarbeitung, Drittlandtransfer, Trainingsnutzung, Löschung – mit Freigabeliste
- Schulung nach Art. 4 KI-Verordnung mit Nachweis je Person – Grundlagen, Grenzen, Umgang mit Fehlern und Halluzinationen
- Transparenzpflichten: Kennzeichnung von KI-Inhalten und KI-Kontakt gegenüber Kunden, Information der Beschäftigten
- Dokumentation für Kunden, Auftraggeber und Behörden – und laufende Pflege, wenn neue Werkzeuge dazukommen
Für wen
- Unternehmen, in denen Mitarbeiter KI-Assistenten für Texte, Übersetzungen, Recherche oder Code einsetzen – also praktisch jedes Büro
- Betriebe mit KI-Funktionen in Standardsoftware: CRM, Bewerbermanagement, Kundenservice, Bildbearbeitung
- Agenturen und Dienstleister, die KI für Kundenprojekte nutzen und das gegenüber Auftraggebern belegen müssen
- Kommunen und öffentliche Stellen, die KI in Verwaltung oder Bürgerkommunikation einführen wollen
Preise
| Leistung | Preis netto |
|---|---|
| KI-Compliance: Inventar, Risikoeinstufung, Einsatzrichtlinie, Prüfung der Verträge und Datenflüsse, Schulung nach Art. 4 KI-VO | 690 € einmalig |
| Laufende Pflege: neue Werkzeuge prüfen und freigeben, Richtlinie aktualisieren, jährliche Auffrischung der Schulung | + 29 € / Monat |
| Schulung Informationssicherheit & KI für alle Beschäftigten | + 39 € / Monat bis 49 Personen, + 69 € bis 249; in Plus und Enterprise enthalten |
Alle Preise netto zzgl. USt. Für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III der KI-Verordnung erstellen wir ein individuelles Angebot.
Häufige Fragen
Betrifft die KI-Verordnung auch kleine Unternehmen?
Ja. Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 und die Transparenzregeln gelten unabhängig von der Unternehmensgröße für jeden, der KI-Systeme betreibt oder nutzt. Erleichterungen für kleine Unternehmen gibt es vor allem bei Hochrisiko-Systemen – und die betreffen die wenigsten Betriebe.
Dürfen unsere Mitarbeiter ChatGPT und ähnliche Dienste nutzen?
Ja, mit einer Richtlinie: welche Dienste freigegeben sind, dass keine personenbezogenen Daten und keine Geschäftsgeheimnisse in öffentliche Versionen eingegeben werden, wie Ergebnisse geprüft werden. Für den Umgang mit Kundendaten braucht es Unternehmensversionen mit Vertrag und ohne Trainingsnutzung – wir prüfen die Anbieter und geben sie frei.
Was ist ein KI-Inventar?
Eine Liste aller KI-Systeme im Betrieb mit Zweck, Anbieter, verarbeiteten Daten, Risikoklasse und Verantwortlichem – analog zum Verarbeitungsverzeichnis der DSGVO. Es ist die Grundlage für jede weitere Pflicht und zeigt oft als Erstes, welche Werkzeuge ohne Wissen der Geschäftsführung im Einsatz sind.
Wie hängen KI-Verordnung und DSGVO zusammen?
Die KI-Verordnung regelt das System, die DSGVO die Daten darin. Beides gilt nebeneinander: Ein freigegebenes KI-Werkzeug braucht trotzdem eine Rechtsgrundlage und einen Vertrag für die Daten, die hineinfließen. Deshalb bearbeiten wir beide Themen gemeinsam – mit einer Richtlinie, einer Schulung und einer Dokumentation.
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